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Sittenwidrige Löhne im öffentlichen Auftrag

Mai 10, 2010
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Ich möchte euch auf folgenden Beitrag aus der ZDF Mediathek aufmerksam machen und das Thema zur Diskussion stellen:

Sittenwidrige Löhne im öffentlichen Auftrag (zum Anschauen einfach anklicken)

Es geht um private Schulbusunternehmen, die im öffentlichen Auftrag fahren (Kommunen, Landkreise). Beschäftigte bekommen z.T. unter 3 Euro Stundenlohn für Behindertentransporte, was weniger als 1/3 des tarifüblichen Lohns darstellt. Die Gewerkschaft sagt klar, dass es sich um sittenwidrige Löhne nach bestehendem Recht handelt (das Gesetz sagt, dass 2/3 von Löhnen aus vergleichbaren Tarifverträgen gezahlt werden müssen). Eine Klage, die von Verdi unterstützt wurde, hat dazu geführt, dass das Arbeitsgericht die Löhne als sittenwidrig bestätigte. Anstelle eines Urteils, das als Musterurteil hätte herhalten können, wurde jedoch ein Vergleich vorgeschlagen. Bei einem Vergleich zahlt der Arbeitgeber dem Kläger eine bestimmte Summe und umgeht so ein Urteil. Der Vergleich ist also nur eine individuelle Lösung. Das Busunternehmen wird dabei nicht wegen der Zahlung sittenwidriger Löhne verurteilt.

Der staatliche Auftraggeber wiederrum redet sich aus der Affäre, indem er sagt, dass er ohne ein rechtskräftiges Urteil nichts machen könne. Die öffentliche Hand sei dazu verpflichtet, Aufträge an jene Unternehmen zu vergeben, die die Leistung am billigsten erbringen. Eine Vergabe nach sozialen Kriterien ist nicht vorgesehen. Weiter dürfe die öffentliche Hand die Kalkulation der privaten Anbieter nicht einsehen, auf Löhne könne also kein Einfluss ausgeübt werden.

Ein Arbeitsrechtlicher sagt dazu: „Der öffentliche Auftraggeber will gar nicht wissen, wie die Arbeitsbedingungen sind. Ihm geht es nur darum die Dienstleistung billig einzukaufen.“ Die Unternehmen argumentieren, dass der Wettbewerb um die Aufträge so hart sei, dass man sittenwidrige Löhne in Kauf nehme. Die öffentliche Hand schadet sich bei der ganzen Sache noch selbst, weil die Löhne aufgestockt werden müssen und jede Menge Sozialversicherungsbeiträge entgehen. Aber sie beharrt darauf, dass erst Urteile der Arbeitsgerichte her müssten.

An diesem Beispiel lassen sich die Folgen der sogenannten Flexibilisierung des Arbeitsmarktes oder der neoliberalen Umgestaltung sehr klar erkennen. Nicht mal die öffentlichen Auftraggeber nutzen ihre Macht dazu, soziale Kriterien auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen. Die Finanznot der kommunalen Haushalte steht im Hintergrund. Man kann wohl bis an den Anfang der 80er Jahre zurückgehen, wenn man beobachten will, wie die Abwälzung von Finanzkrisen auf die Kommunen und neoliberale Umstrukturierungen (als politische Antwort) einhergehen. Warum die Arbeitsgerichte hier nicht zu Musterurteilen kommen – diese Frage lässt sich doch nur noch durch den fehlenden politischen Willen beantworten.

Was meint ihr?

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